Informationsmaterial
Journal der 1083. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Bericht der Sonderbeauftragten und Koordinatorin der OSZE für die Bekämpfung des Menschenhandels. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1195 über die Berichtigung des Gesamthaushaltsplans 2015. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1196 über die Beitragsschlüssel für 2016 – 2017 (Belgien, auch im Namen Frankreichs, Italiens, Spaniens und des Vereinigten Königreichs, interpretative Erklärung 1; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 2; Ukraine, interpretative Erklärung 3; Russische Föderation, auch im Namen von Belarus, interpretative Erklärung 4). Fortgesetzte Aggression gegen die Ukraine und anhaltende Verletzungen der OSZE-Prinzipien und -Verpflichtungen durch die Russische Föderation. Die Lage in der Ukraine und die Notwendigkeit, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen. Entführung und widerrechtliches Festhalten ukrainischer Staatsbürger durch die Russische Föderation. Vierunddreißigste Runde der Internationalen Genfer Gespräche am 9. Dezember 2015. Jahrestag der Gedenkerklärung von Astana und die OSZE-Verpflichtungen in der menschlichen Dimension. Internationaler Tag des Gedenkens und der Würde von Opfern des Völker-mordes und der Verhinderung dieses Verbrechens am 9. Dezember 2015. Verstöße gegen die Religionsfreiheit in der Ukraine. Rassendiskriminierung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Erwiderung auf eine Erklärung der Russischen Föderation zur Medienfreiheit im OSZE-Raum auf der 1082. Sitzung des Ständigen Rates. Pariser Abkommen nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das am 12. Dezember 2015 verabschiedet wurde (Frankreich, Anhang). Mutmaßliches Fehlverhalten der Polizei in Chicago (Vereinigte Staaten von Amerika). Verurteilung des Menschenrechtsaktivisten I. Dadin in der Russischen Föderation. Bericht über die Tätigkeit des Amtierenden Vorsitzenden. Abschiedserklärung des serbischen Vorsitzes. Erklärung zur Minsk-Gruppe.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.