Informationsmaterial
Journal der 1126. Sondersitzung des Ständigen Rates
Ekrlärung des Vorsitzenden des Ständigen Rates (Vorsitz, Anhang 1; Aserbaidschan, Anhang 2; Armenien, Anhang 3).
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.