Informationsmaterial
Journal der 1110. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Rede der Staatsministerin im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen und im Ministerium für Internationale Entwicklung des Vereinigten Königreichs, Baroness Anelay of St Johns, Dbe. Vorstellung des Jährlichen Evaluierungsberichts über die Umsetzung des OSZE-Aktionsplans 2004 zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern durch den Generalsekretär. Bericht des Leiters des OSZE-Büros in Eriwan. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1215 über die Empfehlung zur Verabschiedung eines Beschlusses über den OSZE-Vorsitz im Jahr 2018. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1216 über eine Änderung des OSZE-Personalstatuts. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1217 über Thema, Tagesordnung und Modalitäten des 25. Wirtschafts- und Umweltforums. Russlands fortgesetzte Aggression gegen die Ukraine und illegale Besetzung der Krim. Die Lage in der Ukraine und die Notwendigkeit, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen. Aktuelle Entwicklungen in der Türkei. Erwiderung auf eine in der 1107. Sitzung des Ständigen Rates abgegebene Erklärung über die Menschenrechte von Häftlingen in der Europäischen Union. Erwiderung auf eine in der 1101. Sitzung des Ständigen Rates abgegebene Erklärung über den Fall O. Kobilow in Usbekistan. Das sogenannte „Jarowaja-Paket“ von Gesetzesnovellen in der Russischen Föderation. Die Ermordung des Journalisten P. Scheremet am 20. Juli 2016 in Kiew (Ukraine). Fünfundzwanzigste Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 1. bis 5. Juli 2016 in Tiflis. Bericht über die Tätigkeit des Amtierenden Vorsitzenden. Präsidentenwahl in Moldau am 30. Oktober 2016. Vorgezogene Parlamentswahl in Kroatien am 11. September 2016.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.