Informationsmaterial
Journal der 1108. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Vor Eintritt in Punkt 2 der Tagesordnung erinnerten die Niederlande an die 298 Opfer des tragischen Absturzes des Fluges MH17 der Malaysia Airlines vom 17. Juli 2014 (Australien, Kooperationspartner, Anhang). Rede des österreichischen AussenMinisters, S. E. Sebastian Kurz. Bericht des Leiters der OSZE-Mission in Skopje. Jahresbericht 2015 des Generalsekretärs über die Umsetzung der Personaleinstellungspolitik der OSZE. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1213 über den Termin und die Tagesordnung des Implementierungstreffens zur Wirtschafts- und Umweltdimension 2016 (Russische Föderation, interpretative Erklärung). Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1214 über die Tagesordnung und die organisatorischen Modalitäten der Mittelmeerkonferenz der OSZE 2016. Russlands fortgesetzte Aggression gegen die Ukraine und illegale Besetzung der Krim. Die Lage in der Ukraine und die Notwendigkeit, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen. Friedliche Proteste und die Gewährleistung einer verfassungskonformen Polizeiarbeit in den Vereinigten Staaten von Amerika. Polizeigewalt in den Vereinigten Staaten von Amerika. Antwort auf eine in der 1104. Sitzung des Ständigen Rates abgegebene Erklärung über die Rechte von Migranten in den Vereinigten Staaten von Amerika. Einundzwanzigster Jahrestag des Völkermords in Srebrenica (Bosnien und Herzegowina). Rechtsvorschriften, die die Rede-, Versammlungs- und Religionsfreiheit in der Russischen Föderation einschränken. Bericht über die Tätigkeit des Amtierenden Vorsitzenden. Parlamentswahl in Montenegro am 16. Oktober 2016. Parlamentswahl in der Mongolei am 29. Juni 2016. Wiederholung der österreichischen Bundespräsidentenwahl am 2. Oktober 2016.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.