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OSZE-Praxisleitfaden „Markierung, Registrierung und Bestandsnachweisführung von Munition“

OSZE-Praxisleitfaden „Markierung, Registrierung und Bestandsnachweisführung von Munition“

Dieser Praxisleitfaden gilt ausschließlich für staatseigene Bestände konventioneller Munition für Streitkräfte, paramilitärische Kräfte, Sicherheitskräfte und die Polizei eines Teilnehmerstaats im Sinne von Abschnitt II und III des OSZE-Dokuments „Lagerbestände konventioneller Munition“ (FSC.DOC/1/03 vom 19. November 2003). Jede andere Munition, wie etwa Munition in privatem Besitz oder Munition für andere als konventionelle Waffen, etwa ABC-Waffen oder andere ABCR-Vorrichtungen, ist davon ausgenommen. Er enthält Hinweise, die insbesondere für diejenigen nützlich sind, die sich mit der Ausarbeitung nationaler Grundsatzverfahren befassen. Daher können die darin enthaltenen Informationen und Empfehlungen unter Umständen als Grundlage für die Ausarbeitung grundsätzlicher Leitlinien, allgemeiner Betriebsrichtlinien und Verfahren zu allen Aspekten der Markierung, Registrierung und Bestandsnachweisführung von Munition herangezogen werden.

Date:
Source:
Forum for Security Co-operation
Publisher:
Organization for Security and Co-operation in Europe
Our work:
Rüstungskontrolle
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The views, opinions, conclusions and other information expressed in this document are not given nor necessarily endorsed by the Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE) unless the OSCE is explicitly defined as the Author of this document.