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Journal der 1525. Plenarsitzung des Ständigen Rates

Russische Föderation (Anhang 1). Die Fortgesetzte Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1507 über die zusätzliche vorläufige Ausgabenbefugnis für das Programm „Konferenz- und Sprachendienst“ für das Jahr 2025 (Vereinigtes Königreich, interpretative Erklärung 1; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 2; Polen, auch im Namen von Albanien, Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, den Niederlanden, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern, interpretative Erklärung 3; Aserbaidschan, interpretative Erklärung 4; Kanada, interpretative Erklärung 5; Armenien, interpretative Erklärung 6). Der Ständige Rat verabschiedete den Beschluss Nr. 1508 über die Verlängerung des Mandats der OSZE-Mission in Moldau (Moldau, interpretative Erklärung 1; Polen – Europäische Union, interpretative Erklärung 2; Kanada, interpretative Erklärung 3; Schweiz, interpretative Erklärung 4; Vereinigtes Königreich, interpretative Erklärung 5; Russische Föderation, interpretative Erklärung 6; Vereinigte Staaten von Amerika, interpretative Erklärung 7). Zunehmende militärische Beteiligung bestimmter Mitgliedstaaten der NATO und der EU an der Ausweitung der Konfrontation in der und um die Ukraine. Begehung des Pride Month vom 1. bis zum 30. Juni 2025. Gemeinsame Erklärung anlässlich des 84. Jahrestags des Ausbruchs des Großen Vaterländischen Krieges (Belarus, auch im Namen der Russischen Föderation, Anhang 2). Internationaler Tag für die Beseitigung sexueller Gewalt in Konflikten am 19. Juni 2025.
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.