Informationsmaterial
Journal der 1362. Plenarsitzung des Ständigen Rates
Russische Föderation (Anhang 1, Anhang 2). Die Fortgesetzte Aggression der Russischen Föderation Gegen die Ukraine (Ukraine, Anhang 3; Vereinigtes Königreich, Anhang 4), Frankreich – Europäische Union, Anhang 5; Vereinigte Staaten von Amerika, Anhang 6; Kanada, Anhang 7; Türkei, Anhang 8; Ständige Vertreterin Irlands, auch im Namen der Ständigen Vertreterinnen Albaniens, Andorras, Bulgariens, Deutschlands, Frankreichs, Georgiens, Islands, Kanadas, Lettlands, Liechtensteins, Maltas, Moldaus, Norwegens, San Marinos, Schwedens, Serbiens, Sloweniens, der Türkei, Zyperns und der Europäischen Union, Anhang 9; Georgien, Anhang 10; Norwegen, Anhang 11; Island, Anhang 12). Die Aggression Aserbaidschans gegen Arzach und Armenien unter direkter Beteiligung der Türkei und ausländischer terroristischer Kämpferinnen und Kämpfer (Armenien, Anhang 13). Die anhaltenden Verbrechen der Ukraine mit Unterstützung durch eine Reihe von OSZE-Teilnehmerstaaten (Russische Föderation, Anhang 14). Maßnahmen im Anschluss an die Treffen auf hoher Ebene vom 14. Dezem-ber 2021 und 4. Februar 2022 (Aserbaidschan, Anhang 15). Notwendigkeit der vollständigen Umsetzung der trilateralen Erklärungen vom 9. November 2020, 11. Januar 2021 und 26. November 2021 als zentraler Elemente der Konfliktbeilegung (Russische Föderation, Anhang 16). Sanierungs-, Wiederaufbau- und Wiedereingliederungsbemühungen in Aserbaidschan im Nachgang des Konflikts (Aserbaidschan, Anhang 17).
Die Ansichten, Meinungen, Schlussfolgerungen und weiteren Informationen dieses Dokuments beinhalten weder eine Stellungnahme noch eine Unterstützungserklärung seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), es sei denn, die OSZE ist als Autor dieses Dokuments explizit angegeben.